„ … Jedem Arbeitnehmer, für den die Möglichkeit einer Gefährdung der Augen oder des Gesichtes besteht, ist ein geeigneter Augenschutz, wie z.B. Schutzbrille, -schild oder Schutzschirm, zur Verfügung zu stellen. Die Augenschutzgeräte müssen bequem und sicher sitzen und dürfen den Träger bei der Arbeit nicht behindern.“
Schutzwirkung:
- Gegen mechanische Schädigungen (Splitter, Späne ...)
- Gegen optische Schädigungen ( UV-Strahlen, Licht ...)
- Gegen thermische Schädigungen (Hitze und Kälte)