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AGBs

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der Günter Grill KG, 8605 Kapfenberg, Grazerstraße 56

Für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten, für die Erstellung von Kostenvoranschlägen und den Verkauf von Waren

Stand: 26.01.2015

1. Allgemeines

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Günter Grill KG und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt). Sie können den Text unserer AGB auf Ihren Computer herunterladen oder ausdrucken.

1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihre gewerblichen noch ihrer unselbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG).

1.3. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische oder rechtsfähige Person und Gesellschafter, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4. Die Angebote der Günter Grill KG erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Einbezug unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets Vertragsbestandteil werden.

1.6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden der Günter Grill KG werden, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbezug vor oder bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich anerkennen. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Geschäftsbedingungen wird bereits jetzt hiermit widersprochen.

2. Angebot

2.1. Das Waren- und Dienstleistungsangebot der Günter Grill KG richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige sowie juristische Personen innerhalb der Europäischen Union. Nicht oder beschränkt geschäftsfähige Personen sind nur unter Mitwirkung und Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters zur Inanspruchnahme des angebotenen Sortiments bzw. der angebotenen Dienstleistungen befugt.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Kaufvertrag hinsichtlich der von der Günter Grill KG in den Geschäftsräumlichkeiten angebotenen Waren kommt durch die übereinstimmende Willensäußerung des Kunden („Annahme“) zu Stande.

4. Preise

4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Endpreise, das heißt, sie beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

5. Kostenvoranschlag

5.1 Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

5.2. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung bei Einzelposten, Material, Arbeit etc.

5.3. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages einschließlich der erforderlichen Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten u.ä. wird nach dem Werkstätten-Stundensatz verrechnet. Dieses Entgelt wird bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht. Erfolgt eine Teilbeauftragung, wird jener Teil des Entgelts gutgeschrieben, der dem Anteil des tatsächlich erteilten Auftrags im Verhältnis zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages entspricht.

6. Tauschaggregate

6.1. Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die vom Auftraggeber beigestellten Aggregate keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und noch aufbereitungsfähig sind. Diese Eigenschaft wird Vertragsinhalt.

7. Probefahrten

7.1. Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten notwendige oder zweckmäßige Probeläufe sowie Probe- und Überstellungsfahrten – unter Verwendung von Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen – durchzuführen.

8. Zahlungen

8.1. Die Zahlung für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Waren hat bar Zug um Zug gegen Übergabe zu erfolgen. Soweit von der Firma Günter Grill KG im Einzelfall Zahlung durch Wechsel, Scheck etc. akzeptiert wird, erfolgt dies zahlungshalber und es gehen anfallende Spesen zu Lasten des Auftraggebers.

8.2. Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen Der Günter Grill KG steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als die Günter Grill KG zahlungsunfähig ist oder die Gegenforderung die im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Günter Grill KG anerkannt worden ist.

9. Lieferung

9.1. Ein vereinbarter Fertigstellungstermin ist im Auftragsschreiben festzuhalten.

10. Abstellung von Fahrzeugen

10.1. Wird ein Fahrzeug vom Auftraggeber nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung der Fertigstellung an diesem Werktag abgeholt, ist die Günter Grill KG berechtigt, ab dem, dem Abholungstermin bzw. der Verständigung von der Fertigstellung folgenden Tag für das Abstellen des fertig instand gesetzten Fahrzeuges eine Stellgebühr laut Aushang pro angefangenem Kalendertag zu verrechnen.

10.2. Ebenso kann die Günter Grill KG das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten der Günter Grill KG einem Drittverwahrer übergeben.

11. Altteile

11.1. Ersetzte Altteile – ausgenommen Tauschteile – sind von der Günter Grill KG bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin, jedenfalls bis zur fertigen Instandsetzung des Fahrzeuges aufzubewahren. Der Auftraggeber kann deren Herausgabe bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin bzw. mangels eines solchen bis Verständigung von der Fertigstellung verlangen. Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Auftraggebers, welche spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen hat, ist die Günter Grill KG berechtigt, diese Altteile zu entsorgen.

11.2. Allfällige Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Günter Grill KG.

13. Recht zur Zurückbehaltung des Reparaturgegenstandes

13.1. Der Günter Grill KG steht wegen all ihrer Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch auf Ersatz nötiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Auftraggeber verschuldeten Schadens, ein Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu.

13.2. Forderungen des Auftraggebers auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann die Günter Grill KG bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede gemäß (8.1) entgegenhalten.

14. Behelfsreparaturen

14.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.

15. Gewährleistung und Leistungsbeschreibung

15.1. Die Günter Grill KG leistet gewährt für die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten und die eingebauten Teile innerhalb der gesetzlichen Frist.

15.2. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

15.3. Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist und zumutbarer Weise; ist eine Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so ist angemessener Ersatz zu leisten.

15.4. Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber, sofern dies tunlich ist, den Reparaturgegenstand der Günter Grill KG in dessen Betrieb zu überstellen. Unternehmerische Auftraggeber tragen die Gefahr der Übersendung, gegenüber Verbrauchern trägt diese die Günter Grill KG. Ist eine Überstellung untunlich, besonders weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, ist die Günter Grill KG ermächtigt, die Überstellung auf ihre Kosten und Gefahr bzw. Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb zu veranlassen.

15.5. Nicht abdingbare Rechte des Auftraggebers auf Wandlung werden hierdurch nicht berührt.

15.6. Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

16. Schadenersatz

16.1. Die Günter Grill KG haftet für alle von ihr aus Anlass der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Reparaturgegenstand selbst eingetreten sind.

16.2. Für alle sonstigen Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung haftet die Günter Grill KG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

16.3. Diese Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch bei Verlust des vom Auftraggeber übernommenen Reparaturgegenstandes.

16.4. Befinden sich Gegenstände im Fahrzeug, die nicht zum Betrieb des Fahrzeugs bestimmt sind, trifft den Auftraggeber die Obliegenheit, auf diese gesondert hinzuweisen.

16.5. Aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche bleiben unberührt.

17. Erfüllungsort

17.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Günter Grill KG.

18. Gerichtsstand

18.1. Für Klagen gegen Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, und deren Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland gelegen ist, kann nur die Zuständigkeit eines Gerichtes vereinbart werden, in dessen Sprengel einer dieser Orte gelegen ist.

19. Sicherheitsdatenblätter, technische Informationen

19.1. Technische Informationen und Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter werden auf Anfrage ausgehändigt.